Barrierefreiheit für Menschen mit kognitiven Einschränkungen
30.05.2011
Pressemitteilung / Einladung zur Pressekonferenz
Berlin/Stuttgart, Montag, 30. Mai 2011
Wie muss die Umwelt gestaltet sein, damit Menschen mit „geistiger“ Behinderung selbstständig am öffentlichen Leben teilnehmen können?
Vorstellung der bundesweit ersten Veröffentlichung eines Kriterienkatalogs
Wenn es um die Teilhabe von Menschen mit „geistiger“ oder Lernbehinderung am öffentlichen Leben ging, stand bislang die Verwendung der so genannten Leichten Sprache im Vordergrund. Die Leichte Sprache verzichtet z. B. auf Fremdwörter und komplizierte Satzstrukturen. Bundesweit erstmals sind nun in einem Forschungsprojekt Anforderungen einer barrierefreien Umweltgestaltung für Menschen mit „geistiger“ Behinderung außerhalb der Leichten Sprache untersucht worden.
Das Ergebnis der Befragungen von insgesamt über 400 Menschen mit Behinderung, wird am Mittwoch, 1. Juni 2011, um 12:30 Uhr im Akademiehotel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Raum „Hennef“, Königsbrücker Landstraße 2a, 01109 Dresden, auf der abschließenden Pressekonferenz des 41. Treffens der Beauftragten für behinderte Menschen und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) im Beisein der Sächsischen Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Christine Clauß der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die praktischen Testsituationen bezogen sich zum einen auf die Bedeutung von Bildzeichen wie Piktogrammen und zum anderen auf die Bedienung von Automaten. Die Ergebnisse sind teilweise überraschend: Es zeigte sich zum Beispiel, dass das als weltweit nachvollziehbar eingeschätzte Piktogramm für Toilette für die betroffene Personengruppe kaum verständlich ist. Die schlichte Abkürzung „WC“ wird dagegen von vielen richtig gedeutet, obwohl Menschen mit „geistiger“ Behinderung häufig keine oder nur eine gering ausgeprägte Lesefähigkeit haben.
Der bereits mit animierten Abbildungen und Sprachausgabe ausgestattete Test-Automat konnte von einem Großteil der Probanden nicht gestartet werden, weil die Bedienweise nicht nachvollzogen werden konnte. Nach einem kurzen Hinweis des Testleiters konnten die folgenden Auswahlseiten dann aber korrekt ausgeführt werden.
Die Studie „Barrierefreiheit für Menschen mit kognitiven Einschränkungen: Kriterienkatalog“ wurde im Auftrag des BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. von der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. und dem Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. durchgeführt. Sie ist als 50-seitige Broschüre in Druckform über die drei beteiligten Verbände erhältlich und ab sofort als barrierefreie PDF-Datei online abrufbar.
Die Ergebnisse der Studie fließen derzeit in das BKB-Projekt „Barrierefreie Beratungsstellen“ und in Gespräche der Behindertenverbände mit der Geldautomatenwirtschaft ein.
Im Projekt „Barrierefreie Beratungsstellen“ versucht das ABS Zentrum Selbstbestimmtes Leben e. V. in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe exemplarisch in Stuttgart und im Landkreis Konstanz mit Trägern freier Beratungsstellen, Zielvereinbarungen über die schrittweise Herstellung der Barrierefreiheit abzuschließen und Beratungsstellen u. a. für Menschen mit „geistiger“ Behinderung stärker zu öffnen. In den Gesprächen mit der Geldautomatenwirtschaft geht es um die barrierefreie Gestaltung von Bankautomaten.
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Abdruck frei. Belegexemplar erbeten.
Kontakt:
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Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V.
Stephan Kurzenberger
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Tel.: 07 11 / 2 55 89 - 24
Fax: 07 11 / 2 55 89 - 55
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BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V.
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